Leitung der Jugendmusik | Patrick Thum |
Co-Leitung, Verbindung MVO | Sibylle Schaub |
Kassierin | Karin Rabsch |
Vertretung aus der Jugendmusik | Aino Rippstein, Delia Rutishauser, Saskia Rossi |
Dirigent | Celestino Rattaggi |
Vizedirigenten | Milena Leuenberger |
Beisitzer, Verbindung MVG | Jürg Leuenberger |
Leitung Nachwuchs | Melanie Bucher |
Leitung Nachwuchs | Fabienne Rabsch |
Allgemeine Bestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen wurden in Zusammenarbeit mit der Regionalen Musikschule Gelterkinden, nachfolgend RMSG genannt, und der Jugendmusik Gelterkinden/Ormalingen, nachfolgend JMGO genannt, für die Förderung der Blasmusik erarbeitet.
Grundsatz
Die Ausbildung (Gruppen- oder Einzelunterricht) wird von der RMSG durchgeführt. Die JMGO führt zwei Gruppen: Das Nachwuchskorps und das JMGO-Korps.
Anmeldung
Die Anmeldung der Schüler/innen erfolgt direkt oder über die RMSG an die JMGO. Es können alle Blas- und Schlaginstrumente, die in einem Musikverein vertreten sind, angemeldet werden.
Instrumente
Während des Gruppen- oder Einzelunterrichts und der Zeit im Nachwuchskorps können Instrumente, falls vorhanden, gemietet werden. Nach dem Übertritt in das JMGO-Korps werden die Instrumente, soweit möglich, gratis zur Verfügung gestellt.
Die Instrumentenmiete pro Semester beträgt Fr. 125.-.
Notenmaterial
Die Kosten für das Notenmaterial während der Ausbildung bei der RMSG übernehmen die Eltern. Das gesamte Notenmaterial für die beiden Korps wird durch die JMGO getragen.
Korps Eintritt/Übertritt
Der Eintritt in das Nachwuchskorps erfolgt erfahrungsgemäss nach 1 bis 2 Jahren Spielerfahrung im Gruppen- oder Einzelunterricht. Der Eintritt wird mit der JMGO-Leitung abgesprochen. Der Übertritt von der Ausbildung ins Nachwuchskorps, wie auch vom Nachwuchskorps in das JMGO-Korps, bestimmt der jeweilige Dirigent aufgrund der musikalischen Leistung.
Der Übertritt in die Musikvereine Gelterkinden und Ormalingen kann ab dem 15. Lebensjahr erfolgen. Bei einem parallelen Engagement in der JMGO und im jeweiligen Musikverein ist der JMGO bis zum 18. Lebensjahr Priorität einzuräumen.
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten richten sich nach den Richtlinien der RMSG. Die JMGO unterstützt die Auszubildenden während des Gruppen- oder Einzelunterrichts und während der Zeit im Nachwuchs mit einem Betrag von Fr. 150.- pro Jahr. Der Unterstützungsbeitrag wird maximal während 2 Jahren von der JMGO gewährt.
Mitgliederbeitrag
Nachwuchskorps | Fr. 80. – pro Jahr |
JMGO-Korps | Fr. 80. – pro Jahr |
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung der Unterrichtsstunden an der RMSG, sowie die Instrumentenmiete erfolgt 2x jährlich durch die JMGO, abzüglich des Unterstützungsbeitrages. Der Mitgliederbeitrag wird 1x pro Jahr in Rechnung gestellt.
Kündigung, Austritt und Rückerstattung
Die Kündigung ist schriftlich der JMGO Leitung einzureichen. Die Kündigungsfristen richten sich nach den Richtlinien der RMSG. Die Unterstützungsbeiträge sind durch die Eltern zurückzuzahlen, sofern nicht mindestens 2 Jahre im JMGO-Korps mitgespielt wurde.
Gelterkinden, 21. Januar 2019
Vorstand der Jugendmusik Gelterkinden/Ormalingen